Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Am 6.3.2006 beantragte die einzelkaufmännische Firma A, deren Inhaber der Kläger war, die Abfertigung von 1000 Kartons Pilzkonserven aus der Volksrepublik China zum freien Verkehr. Die Ware wurde als 'Pilze, in Salzlake, ohne Essig haltbar gemacht' zur Codenummer 2003 9000 000 (andere Pilze als solche der Gattung Agaricus) angemeldet. Die Abfertigung erfolgte entsprechend der Anmeldung unter Anwendung eines Zollsatzes von 14,9%.
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