I.
Streitig ist die Tarifierung verschiedener LCD Monitore.
Die Klägerin beantragte am 18. Oktober bzw. am 24. November 2005 bei der Oberfinanzdirektion - ZPLA München (OFD) u.a. die Erteilung von drei verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTAe) über als "LCD-Monitor Belinea 10 20 35W", "LCD-Monitor Belinea 10 20 05" und "LCD-Monitor Belinea 10 20 15" bezeichnete Waren und begehrte die Einreihung als "andere Ein- und Ausgabeeinheit" in die Unterpos. 8471 6080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
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