I.
Streitig ist die Tarifierung eines Video-Scalers.
Die Klägerin beantragte am 7. Dezember 2005 bei der Oberfinanzdirektion - OFD - ... - Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt - (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - vZTA - über eine als "Grafikverbesserer VP 30" bezeichnete Ware und begehrte die Einreihung als "andere, als andere digitale automatische Datenverarbeitungsmaschine" in die Unterpos. 8471 4990 der Kombinierten Nomenklatur (KN) in der Fassung der VO Nr. 1810/2004 (ABl. Nr. L 327).
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