EuGH - Urteil vom 30.04.2014
Rs. C-267/13
Normen:
Verordnung 2658/1987/EWG vom 23.07.1987 Anhang I Kap. 30 Pos. 3004; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - 19.04.2013,

Zollrechtlicher Tarif für Nahrungsmittelerzeugnisse zur Verabreichung mittels Magensonde im Rahmen einer ärztlichen Behandlung; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen Rs. C-267/13

DRsp Nr. 2014/7071

Zollrechtlicher Tarif für Nahrungsmittelerzeugnisse zur Verabreichung mittels Magensonde im Rahmen einer ärztlichen Behandlung; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der "Arzneiware" im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernährung dieser Personen zu vermeiden oder zu beseitigen.

Tenor: