Die Klägerin begehrt die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften.
Sie vertreibt industrielle Geräte und Befestigungsmittel für Handel, Handwerk und Industrie. Unter anderem führt sie Befestigungsmaterialien aus Drittländern ein, die bei der Produktion von Fertighauselementen, Möbeln, Fahrzeugen und in der Holzindustrie zum Einsatz kommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|