Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Am 11.10.2010 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Spielzeug aus Kunststoff in Form von Weltraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rädern, die über mechanische Verbindungen eine in dem Fahrzeug sitzende Disney-Figur bewegen. Dabei handelt es sich um sechs unterschiedliche Weltraumfahrzeuge, die gesammelt und miteinander mittels Haken zu einem Zug verbunden werden können. Einen Einreihungsvorschlag unterbreitete die Klägerin nicht.
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