Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Die Klägerin führt aus Drittländern sterile Einmalpinzetten aus Kunststoff ein, die zum Einsatz im medizinischen Bereich bestimmt sind. Die Pinzetten sind einzeln steril verpackt und werden in einer 52 Stück fassenden Dispenserbox an Ärzte, Krankenhäuser etc. verkauft.
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