FG Hamburg - Urteil vom 24.07.2014
4 K 155/13
Normen:
KN 0030; KN 0095; KN 9503;

Zolltarifauskunft: Tarifierung der Nachbildung eines Nadelbaums (Modelltanne

FG Hamburg, Urteil vom 24.07.2014 - Aktenzeichen 4 K 155/13

DRsp Nr. 2014/13356

Zolltarifauskunft: Tarifierung der Nachbildung eines Nadelbaums (Modelltanne

Die Nachbildung eines Nadelbaums mit einer Höhe von ca. 13,5 cm und einem Durchmesser von max. 5 cm kann nicht als Zubehör für eine elektrische Eisenbahn in die Unterposition 9503 0030 und nicht als anderes Spielzeug bzw. maßstabsgetreu verkleinertes Modell in die Unterposition 9503 0095 eingereiht werden.

Normenkette:

KN 0030; KN 0095; KN 9503;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für die Nachbildung eines Nadelbaums (Modelltanne).

Die Klägerin beantragte die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für eine Ware, die sie aus China einführt und mit "Bäume für Landschaften für Modelleisenbahnen" beschreibt.

Mit der verbindlichen Zolltarifauskunft DE ...-1 vom 20.11.2012 reihte der Beklagte die Waren in die Unterposition 6702 9001 ein. Zur Warenbeschreibung heißt es darin:

Nachbildung eines Nadelbaums, sog. Modelltanne (...), Abbildung siehe Anlage,

aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus:

einem zusammengedrehten Draht aus unedlem Metall (Stamm),

mit unterschiedlich langen, eingedrehten Fäden aus Spinnstoff (Monofile unter 1 mm; Astwerk), die mit einer Beflockung aus pflanzlichen Partikeln versehen sind (Tannengrün/Blattwerk),

mit Wurzelwerk aus Kunststoff (Durchmesser von ca. 2,5 cm),