I.
Streitig ist die Tarifierung eines LCD-Monitors.
Die Klägerin beantragte am 12. September 2002 bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt - (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - vZTA - über einen von ihr in ihrem Antrag als "LCD3000 PC" bezeichneten LCD-Monitor und begehrte die Einreihung als "Ein- und Ausgabeeinheit von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen" in die Unterpos. 8471 6090 der Kombinierten Nomenklatur - KN -.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|