Die Beteiligten streiten über den Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für Schmelzmagnesiachrom, das zur Herstellung feuerfester Steine verwendet wird.
Zur Erzeugung des Schmelzmagnesiachroms werden geschmolzenes oder kaustisch gebranntes Magnesit (Magnesiumoxid) und Chromit (ein Chromerz) in einem bestimmten Verhältnis gemischt und in einem Lichtbogen geschmolzen. Das Produkt erstarrt in harten Brocken zementgrauer Färbung mit einem Durchmesser von ca. 1-5 cm und besteht überwiegend aus Magnesiumoxid (chemische Formel: MgO, auch Magnesia genannt), zu rund einem Fünftel aus Chrom(III)-oxid (chemische Formel: Cr2O3) und in geringem Umfang aus weiteren Oxiden.
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