BFH, Beschluß vom 10.03.2000 - Aktenzeichen VII R 100/99
DRsp Nr. 2000/5663
Zolltarifsache
Hat ein FG im ersten Rechtsgang abschließend in einer Zolltarifsache entschieden und ist im zweiten Rechtsgang nur noch die Frage streitig, ob die Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung der Eingangsabgabengegeben sind, handelt es sich nicht um eine Zolltarifsache i.S.v. § 116 Abs. 2FGO.