BFH - Beschluß vom 10.03.2000
VII R 100/99
Normen:
FGO § 116 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1118

Zolltarifsache

BFH, Beschluß vom 10.03.2000 - Aktenzeichen VII R 100/99

DRsp Nr. 2000/5663

Zolltarifsache

Hat ein FG im ersten Rechtsgang abschließend in einer Zolltarifsache entschieden und ist im zweiten Rechtsgang nur noch die Frage streitig, ob die Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung der Eingangsabgabengegeben sind, handelt es sich nicht um eine Zolltarifsache i.S.v. § 116 Abs. 2 FGO.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 2 ;

Gründe: