Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bestimmte Zahlungen für im Ausland tätige Mitarbeiter den Zollwert erhöhen.
Die Klage ist weitgehend unbegründet.
Die Inanspruchnahme der Klin für Zahlungen von Mitarbeitergehältern einschließlich Mietkostenübernahmen für in Hongkong tätige Mitarbeiter mit den noch angefochtenen Steuerbescheiden in Gestalt der Einspruchsentscheidung ist nach § 100 Abs. 1 S.1 Finanzgerichtsordnung - FGO - aufzuheben, soweit sie ... DM übersteigt.
Diese weitergehende Inanspruchnahme ist rechtswidrig und verletzt die Klin in ihren Rechten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|