Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Grundstücksverlusten.
Die Klägerin wurde in 1993 durch ihre zur Vertretung berufenen Geschäftsführer A und B (Gesellschafter) zunächst als Handelsvertretung errichtet und später in die D GbR umfirmiert. Gegenstand der Klägerin war in den Streitjahren u.a. der Vertrieb von Bügelsystemen. Ort der Geschäftsleitung war die Wohnanschrift der Gesellschafter, eine ca. 57 qm große Mietwohnung im X-Weg, Hamburg (Wohnung).
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