FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.09.2001
2 K 2934/00
Normen:
AO § 93 Abs. 2 Nr. 1 ;

Zu den Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 2934/00

DRsp Nr. 2002/2156

Zu den Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums

Für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer reicht es nicht aus, dass der Eigentümer in der Ausübung seiner Rechte so stark eingeschränkt ist, dass sein Eigentumsrecht weitgehend ausgehöhlt ist. Hinzu kommen muss, dass der andere an seiner Stelle in der Lage ist, an Stelle des Eigentümers wie ein Eigentümer verfügen zu können. Dies ist nicht der Fall, wenn er lediglich ein Anwartschaftsrecht auf den Eigentumserwerb hat und Verfügungen des Eigentümers ohne seine Zustimmung nicht möglich sind.

Normenkette:

AO § 93 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger wirtschaftlicher Eigentümer eines Apothekengrundstücks ist.

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist am ... November ... geboren, die Klägerin am ... April .... Die Ehe ist kinderlos. Der Kläger ist Apotheker. Seit 1966 hatte er die Apotheke seines Vaters gepachtet; das Warenlager hatte er damals käuflich erworben. Der Bruder des Klägers ... ist ebenfalls Apotheker; er betreibt eine andere Apotheke in einer anderen Gemeinde.