Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. März 2014 X K 8/13 hat der Kläger zu 5/8 und der Beklagte zu 3/8 die Kosten des Klageverfahrens zu tragen. Der Streitwert/Gegenstandswert beträgt 2.400 €.
I. Kostenfestsetzungsantrag des Klägers
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