Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.12.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Die Beklagte war seit dem 07.03.2017 bei Klägerin als Pflegkraft beschäftigt, zuletzt in leitender Funktion eines Teams der Wohngemeinschaft Köln.
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