FG Münster - Urteil vom 03.05.2011
1 K 2214/08 F
Normen:
EStG § 22 Nr 2; EStG § 23; GebMG § 15 Abs 1 Nr 1; GebMG § 3; EStG § 18;

Zufallserfindung

FG Münster, Urteil vom 03.05.2011 - Aktenzeichen 1 K 2214/08 F

DRsp Nr. 2011/14071

Zufallserfindung

Beim Verkauf der Beschreibung einer Idee, die keinegewerbliche Verwertungsreife hat, fehlt es an der für eine Steuerbarkeit nach § 18 EStG notwendigen Nachhaltigkeit. Dass die Eintragung nach dem GebMG dennoch möglich ist, steht der Beurteilung als "bloße Idee" nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr 2; EStG § 23; GebMG § 15 Abs 1 Nr 1; GebMG § 3; EStG § 18;

Tatbestand

Streitig ist die Steuerbarkeit der Veräußerung einer Erfindung der Klägerin in 2002.