Streitig ist der Zufluss von Zinsen aus einem Darlehen, das der Kläger der H GmbH & Co KG gewährt hat.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Mit Bescheid vom 16.06.2008 wurden sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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