FG Brandenburg - Urteil vom 03.11.2000
1 K 1027/98 E, Kl, S
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 S 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 8 Abs. 1 ; HGB § 230 ;

Zufluss von gutgeschriebenen und wiederangelegten Scheinrenditen aus Schneeballsystem; An einem Schneeballsystem beteiligte Kapitalanleger als stille Gesellschafter; Kein Zufluss bei Unfähigkeit oder fehlender Bereitschaft einer Anlagegesellschaft gutgeschriebene Gewinnanteile auszuzahlen

FG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 1027/98 E, Kl, S

DRsp Nr. 2001/8702

Zufluss von gutgeschriebenen und wiederangelegten Scheinrenditen aus Schneeballsystem; An einem Schneeballsystem beteiligte Kapitalanleger als stille Gesellschafter; Kein Zufluss bei Unfähigkeit oder fehlender Bereitschaft einer Anlagegesellschaft gutgeschriebene Gewinnanteile auszuzahlen

1. Stellt eine Vielzahl von Kapitalanlegern einer Anlagegesellschaft gegen hohe Gewinnbeteiligungen Kapital zur Verfügung, mit der diese ihre Handelsgeschäfte betreibt, ohne das den Anleger Kontroll- oder Mitwirkungsrechte oder eine Beteiligung an den stillen Reserven zusteht, so können die betreffenden Rechtsverhältnisse typische stille Gesellschaften i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG darstellen.2. Gutgeschriebene Scheinrenditen sind einem Kapitalanleger, der sich als stiller Gesellschafter an einer auf einem sog. Schneeballsystem basierenden Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, als Kapitaleinkünfte zugeflossen, wenn er zum Zeitpunkt der Gutschrift oder der Novation in der Lage war, die Auszahlung der Scheinrenditen ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen. Das der Anleger zu einem späteren Zeitpunkt mit seinen Forderungen --auch mit seinen im Wege der Novation wieder angelegten Scheinrenditen-- gegenüber der betrügerischen Anlagegesellschaft ausfällt, steht dem Zufluss nicht entgegen.

Normenkette: