I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) machte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1984 und 1985 Verluste aus Gewerbebetrieb ("X-Musikproduktion") in Höhe von 68 330 DM (1984) und 159 182 DM (1985) geltend. Dem liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
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