FG München - Urteil vom 11.08.2015
10 K 175/15
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; BGB § 164; BGB § 167; AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Zufluss von Kapitalerträgen im Schneeballsystem

FG München, Urteil vom 11.08.2015 - Aktenzeichen 10 K 175/15

DRsp Nr. 2015/19726

Zufluss von Kapitalerträgen im Schneeballsystem

1. Im Schneeballsystem kann ein Zufluss i.S. von § 11 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG – sofern keine Auszahlung erfolgt – zwar durch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten oder durch eine Novation bewirkt werden. 2. Liegen jedoch weder Gutschriften noch Novationen vor, kann der Zufluss von Kapitalerträgen nicht im Schätzungswege angenommen werden.

1. Unter Änderung des Bescheides vom 23. Januar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Dezember 2014 wird die Einkommensteuer 2010 auf 9.394 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 94 vom Hundert und der Beklagte zu 6 vom Hundert.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; BGB § 164; BGB § 167; AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als …, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung