BFH - Urteil vom 28.09.2011
VIII R 10/08
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 2223/06

Zufluss von Zinsen auf einem von einem Steuerpflichtigen hinterlegten Sperrkonto

BFH, Urteil vom 28.09.2011 - Aktenzeichen VIII R 10/08

DRsp Nr. 2012/136

Zufluss von Zinsen auf einem von einem Steuerpflichtigen hinterlegten Sperrkonto

Betreibt ein Steuerpflichtiger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1; EStG § 11 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzende Zinsen bereits in den Streitjahren (1998 bis 2001) oder erst im Jahre 2002 zugeflossen sind.