FG München - Urteil vom 26.02.2002
6 K 4092/00
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 ;

Zufluss von Zinsen; Einkommensteuer 1996

FG München, Urteil vom 26.02.2002 - Aktenzeichen 6 K 4092/00

DRsp Nr. 2002/4618

Zufluss von Zinsen; Einkommensteuer 1996

Wird im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge vereinbart, dass verzinsliche Abfindungsbeträge sechs Monate nach dem Tod des Übergebers fällig und zahlbar sind, so ist ein Zufluss der Zinsen nicht bereits mit Gutschrift auf einem privaten Darlehenskonto anzunehmen, sondern erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1996 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurden.