Zuführungen zur Pensionsrückstellung als vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an einen 62 Jahre alten, nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Revsion im Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung zugelassen
FG Thüringen, Urteil vom 16.02.2012 - Aktenzeichen 1 K 368/11
DRsp Nr. 2012/15881
Zuführungen zur Pensionsrückstellung als vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an einen 62 Jahre alten, nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Revsion im Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung zugelassen
1. Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH stellen vGA dar, wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hat und somit den Pensionsanspruch bis zum frühestmöglichen Ausscheiden mit Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr „erdienen” kann.
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