FG München - Gerichtsbescheid vom 08.09.2014
15 K 2355/11
Normen:
AO § 122; EStG § 17;

Zugang eines einzelnen Bescheids bei einer Vielzahl von gleichzeitig versandten Bescheiden Verlustentstehung vor Abschluss des Insolvenzverfahens

FG München, Gerichtsbescheid vom 08.09.2014 - Aktenzeichen 15 K 2355/11

DRsp Nr. 2015/494

Zugang eines einzelnen Bescheids bei einer Vielzahl von gleichzeitig versandten Bescheiden Verlustentstehung vor Abschluss des Insolvenzverfahens

1. Wird eine Vielzahl von Bescheiden aufgrund eines durch den Sachbearbeiter angeforderten Prüfhinweises personell zusammen versandt, besteht kein Zweifel am Zugang eines einzelnen Bescheides, wenn der Zugang nur unsubstantiiert bestritten worden ist. 2. Ein Auflösungsverlust kann vor Abschluss eines Insolvenzverfahrens nur dann entstehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Gesellschaftsvermögen zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und die auf Gesellschafterebene entstehenden nachträglichen Anschaffungs- und Veräußerungs- bzw. Aufgabekosten nach Grund und Höhe feststehen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 122; EStG § 17;

Gründe

I.

Die Kläger begehren die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2005, der über die im Bescheid vom 21. Januar 2008 festgestellten Verlustvorträge von 178.693 Euro für den Kläger und 18.778 Euro für die Klägerin hinausgeht. Für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer der Kläger ist das Finanzamt … (Beklagter) zuständig.