1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger begehren die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2005, der über die im Bescheid vom 21. Januar 2008 festgestellten Verlustvorträge von 178.693 Euro für den Kläger und 18.778 Euro für die Klägerin hinausgeht. Für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer der Kläger ist das Finanzamt … (Beklagter) zuständig.
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