I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis 1980 als selbständiger Installationsmeister in X tätig. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten meldete er seinen Betrieb zum 30. September 1980 ab.
Bis Ende 1980 lebte der Kläger --nach seinen vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) nicht bestrittenen Angaben-- mit seiner Lebensgefährtin in Y, S-Straße, zusammen. Ende 1980/Anfang 1981 kehrte er in die eheliche Wohnung in Y, T-Straße, zurück. Bereits nach ca. drei Monaten zog er wieder in die Wohnung der Lebensgefährtin um. Seit Anfang 1982 bewohnt er mit dieser die jetzige Wohnung in Y, U-Straße.
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