BFH - Urteil vom 12.03.2003
X R 17/99
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 ; FGO § 76 § 96 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1031

Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

BFH, Urteil vom 12.03.2003 - Aktenzeichen X R 17/99

DRsp Nr. 2003/8974

Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

1. Dem FA obliegt der volle Beweis über den Zugang eines Steuerbescheids und zwar auch dann, wenn der Nichtzugang erst nach Jahren geltend gemacht wird.2. Dieser Beweis kann auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung geführt werden.3. Auf den sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, kann der Zugangsnachweis nach § 122 Abs. 2 AO nicht gestützt werden.

Normenkette:

AO (1977) § 122 Abs. 2 ; FGO § 76 § 96 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis 1980 als selbständiger Installationsmeister in X tätig. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten meldete er seinen Betrieb zum 30. September 1980 ab.

Bis Ende 1980 lebte der Kläger --nach seinen vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) nicht bestrittenen Angaben-- mit seiner Lebensgefährtin in Y, S-Straße, zusammen. Ende 1980/Anfang 1981 kehrte er in die eheliche Wohnung in Y, T-Straße, zurück. Bereits nach ca. drei Monaten zog er wieder in die Wohnung der Lebensgefährtin um. Seit Anfang 1982 bewohnt er mit dieser die jetzige Wohnung in Y, U-Straße.