FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.02.2008
13 K 218/04
Normen:
AO § 122 ; AO § 162 ; AO § 164 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 242 ;

Zugang eines Steuerbescheids bei gemeinsamen Hausbriefkasten; Vorbehalt der Nachprüfung und Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 13 K 218/04

DRsp Nr. 2008/21175

Zugang eines Steuerbescheids bei gemeinsamen Hausbriefkasten; Vorbehalt der Nachprüfung und Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

1. Teilt sich der Steuerpflichtige mit einer weiteren Person einen Hausbriefkasten, kann er unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nicht geltend machen, dass ihm ein Schätzungsbescheid, der an diese Adresse adressiert war, nicht zugegangen sei. 2. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass ein Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen muss. 3. Grobe Schätzungsfehler führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids. 4. Kommt der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nach, kann sich die Schätzung am oberen Rahmen orientieren.

Normenkette:

AO § 122 ; AO § 162 ; AO § 164 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Zum 02.11.2001 meldete der Kläger bei der Stadt A das Gewerbe eines "Copy Shops" mit der Betriebsstätte in A, ..., an. Die Anschrift des Betriebsinhabers (Kläger) wurde mit B, angegeben.