FG Hessen - Beschluss vom 04.02.2005
9 V 2941/04
Normen:
AO § 254 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 122 Abs. 1 ;

Zugang; Nachweis; Indizienbeweis Steuerbescheid; Pfändung; Leistungsgebot; Zwangsvollstreckung; Indizienbeweis - Indizienbeweis für den Zugang eines Steuerbescheid

FG Hessen, Beschluss vom 04.02.2005 - Aktenzeichen 9 V 2941/04

DRsp Nr. 2005/5408

Zugang; Nachweis; Indizienbeweis Steuerbescheid; Pfändung; Leistungsgebot; Zwangsvollstreckung; Indizienbeweis - Indizienbeweis für den Zugang eines Steuerbescheid

Ist einem Steuerpflichtigen durch eine Mahnung und die Vollstreckungsankündigung die Höhe der zu vollstreckenden Steuerschuld mitgeteilt worden und wird der Zugang der Zahlungsaufforderungen von ihm nicht bestritten, lässt dies, wenn der Steuerpflichtige auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, bei einem auch ansonsten säumigen Steuerpflichtigen darauf schließen, dass der Steuerbescheid trotz Bestreitens durch den Steuerpflichtigen diesem zugegangen ist.

Normenkette:

AO § 254 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 122 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Vollziehung verschiedener Pfändungs- und Einziehungsverfügungen auszusetzen bzw. aufzuheben ist.

Die Antragsteller (Ast) wurden für die Jahre 1997 bis 2001 im Wesentlichen er-klärungsgemäß zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Antragstellerin zu 2. (Ast 2) erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, während der Antragsteller zu 1. (Ast 1) als...selbständig tätig war. Die Einkommensteuerbescheide ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.