Die Beteiligten streiten über den Zugang einer Einspruchsentscheidung sowie über die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden.
Im Anschluss an eine Fahndungsprüfung des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung A erließ der Beklagte (das Finanzamt FA ) gegenüber der Klägerin und ihrem Ehemann u.a. geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 - 1995 und 1998.
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