BFH - Beschluss vom 13.09.2002
V B 84/02
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 130 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 140

Zugangsfiktion des § 122 AO

BFH, Beschluss vom 13.09.2002 - Aktenzeichen V B 84/02

DRsp Nr. 2002/18411

Zugangsfiktion des § 122 AO

1. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO fingiert den Zugang eines mit der Post übermittelten VA am dritten Tag nach dessen Aufgabe zur Post.2. Mit dieser Zugangsfiktion wollte der Gesetzgeber - zugunsten wie zu Ungunsten des Adressaten - generell einen Streit über den genauen Zeitpunkt des Posteingangs soweit wie möglich ausschließen. Der 3-Tages-Zeitraum gilt deshalb auch, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt und auch dann, wenn in diesen Zeitraum ein Samstag und Sonntag fällt. Demgemäß darf nicht auf den tatsächlich früheren Zugang entspr. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückgegriffen werden.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 130 ;

Gründe:

I. Gegen die Einspruchsentscheidung mit dem Datum des 9. Dezember 1999 erhoben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) durch einen am Donnerstag, dem 13. Januar 2000, in den Nachtbriefkasten des Finanzgerichts (FG) eingeworfenen Schriftsatz Klage. Durch die erwähnte Einspruchsentscheidung hatte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Einsprüche gegen die Bescheide über die geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen für 1989 bis 1992 zurückgewiesen.