I. Gegen die Einspruchsentscheidung mit dem Datum des 9. Dezember 1999 erhoben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) durch einen am Donnerstag, dem 13. Januar 2000, in den Nachtbriefkasten des Finanzgerichts (FG) eingeworfenen Schriftsatz Klage. Durch die erwähnte Einspruchsentscheidung hatte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Einsprüche gegen die Bescheide über die geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen für 1989 bis 1992 zurückgewiesen.
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