FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.08.2013
6 K 1314/12
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 41 Abs. 1; FGO § 47; GG Art. 20 Abs. 4; GG Art. 19 Abs. 1;

Zugangsvermutung (3 Tage nach Aufgabe zur Post) auch bei privatem Briefdienstleister Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Versäumung der Frist für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Ablehnung der Zahlung von Steuern aus Gewissensgründen Nichtigkeit der AO wegen Verletzung des Zitiergebots

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.08.2013 - Aktenzeichen 6 K 1314/12

DRsp Nr. 2014/1601

Zugangsvermutung (3 Tage nach Aufgabe zur Post) auch bei privatem Briefdienstleister Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei Versäumung der Frist für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Ablehnung der Zahlung von Steuern aus Gewissensgründen Nichtigkeit der AO wegen Verletzung des Zitiergebots

1. Die gesetzliche Vermutung des Zugangszeitpunkts eines Verwaltungsakts am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO lässt sich nicht durch den bloßen Hinweis auf die Versendung mit einem privaten Postservice in Zweifel ziehen. 2. Aus der Subsidiarität der Feststellungsklage folgt deren Unzulässigkeit, wenn das Klageziel auch durch Anfechtung der Steuerbescheide oder durch Verpflichtung zur Stundung oder zum Erlass hätte erreicht werden können, aber die Klagefrist abgelaufen ist. 3. Gegenstand einer Feststellungsklage kann zwar auch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, nicht aber die davon losgelöste Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm.