I. Die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Antragsteller (Ast) begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen Einkommensteuerfestsetzungen und beantragen, ihnen dafür Prozesskostenhilfe zu gewähren. Der Antragsteller zu 1) erzielte neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft mit der Bezeichnung "A" (St.-Nr. ...) und einem Einzelhandelsgeschäft mit Lebensmitteln unter der Bezeichnung "B" (St.-Nr. ...).
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