Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung.
Die Klägerin ist die Tochter und Alleinerbin des 2009 verstorbenen Architekten ... Dieser wurde von der Stadt A mit dem Entwurf und der künstlerischen Oberleitung für den Bau des B Theaters A beauftragt. Das Theater wurde 1966 fertiggestellt.
Die Stadt A beschloss im Jahr 2015 das Theater umzubauen und zu sanieren. Sie beauftragte dafür ein Architekturbüro. Zwischen der Stadt A und der Klägerin war streitig, ob und inwieweit das Urheberrecht des Vaters der Klägerin durch den geplanten Umbau verletzt wird und ob das Einverständnis der Klägerin für die Umsetzung der Planung erforderlich ist. Die Klägerin hat Ende 2017 den Umbau- und Sanierungsplänen widersprochen.
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