I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 16. April 2004 erwarb die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zusammen mit K von der Ortsgemeinde S ein 888 qm großes Grundstück, das bereits erschlossen war.
Der Kaufpreis betrug --unter Zugrundelegung von 43,50 € je qm Grundstücksfläche-- 38.628 €. In dem Kaufpreis von 43,50 € je qm waren Erschließungsbeiträge in Höhe von 13,2629475 € je qm Grundstücksfläche, Ausbaubeiträge für die Abwasserbeseitigung und ein Baukostenzuschuss für den Anschluss an die Wasserversorgung in Höhe von 12,531904 € je qm Grundstücksfläche sowie Kostenerstattungsbeträge nach den §§ 135a bis 135c des Baugesetzbuches (BauGB) für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz in Höhe von 0,1935352 € je qm Grundstücksfläche enthalten. Weitere Erschließungsbeiträge sowie der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse gingen im Innenverhältnis zu Lasten der Käufer.
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