FG München - Urteil vom 20.10.2020
12 K 832/16
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 5 Abs. 1;

Zugehörigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinsichtlich Beteiligung am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 Prozent

FG München, Urteil vom 20.10.2020 - Aktenzeichen 12 K 832/16

DRsp Nr. 2021/1794

Zugehörigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinsichtlich Beteiligung am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 Prozent

Stichwörter: Die Höhe der Beteiligung orientiert sich grundsätzlich am Nennkapital, jedoch vermindert um die eigenen Anteile der Kapitalgesellschaft.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 5 Abs. 1;

Gründe

I.