FG München - Urteil vom 12.03.2003
4 K 3383/02
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1501

Zugmaschine i. S. des KraftStG

FG München, Urteil vom 12.03.2003 - Aktenzeichen 4 K 3383/02

DRsp Nr. 2003/9934

Zugmaschine i. S. des KraftStG

Trotz Verkürzung der Ladefläche mit einem verschweißten Luftkasten wird ein dreichachsiger Lkw - Kipper, Typ MAN F 10 nicht zu einer Zugmaschine, solange die Ladefläche nicht geringfügig ist.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Zugmaschine vorliegt (§ 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz -KraftStG-).

I.

Auf den Kläger wurde am 13. Dezember 2001 unter Beantragung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG (Bl. 5 FA-Akte) das Fahrzeug mit dem amtlichen grünen Kennzeichen ... zugelassen. Im Datenträgeraustausch erfolgte von der Zulassungsbehörde ... die Einspielung der folgenden technischen Fahrzeugdaten: Fahrzeugart ZKW, zulässiges Gesamtgewicht 23.000 kg, Erstzulassung 20.10.1994, Schadstoffklasse S 2.

Nach Rücksendung der vom Kläger unterschriebenen Erklärung (Vordruck KraftSt 113), dass das Fahrzeug ausschließlich im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG verwendet wird, befreite der Beklagte, das Finanzamt (FA), mit Bescheid vom 9. Januar 2002 das Halten des Fahrzeugs ab dem 13. Dezember 2001 von der Steuer (Bl. 11 FA-Akte).