Auf Antrag der Beklagten wird die Berufung gegen das ihren Prozessbevollmächtigten am 20. Dezember 2018 zugestellte Scheinurteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs zugelassen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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