Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus zwei Personen
FG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 12 K 4494/07
DRsp Nr. 2010/23072
Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus zwei Personen
Bringt ein Freiberufler seine Praxis in eine neu entstehende GbR zu Buchwerten gegen Gesellschaftsanteile ein und leistet der andere Gesellschafter eine Bareinlage in das Gesellschaftsvermögen, so kann dieser Vorgang als Buchwerteinbringung gem. § 24 Abs. 2UmwStG ohne Realisierung eines Einbringungsgewinns vollzogen werden.