FG München - Beschluss vom 23.06.2010
10 V 328/10
Normen:
AO § 193 Abs. 1; AO § 194; BpO § 4 Abs. 3;

Zulässige Erweiterung des Prüfungszeitraums bei Feststellung von fehlenden Umsatzaufzeichnungen im Prüfungszeitraum

FG München, Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 10 V 328/10

DRsp Nr. 2010/18755

Zulässige Erweiterung des Prüfungszeitraums bei Feststellung von fehlenden Umsatzaufzeichnungen im Prüfungszeitraum

1. Das Finanzamt ist bei einem Kleinbetrieb zur Erweiterung des Prüfungszeitraums über den in § 4 Abs. 3 BpO geregelten Dreijahreszeitraum hinaus berechtigt, wenn es in den bereits geprüften Jahren fehlende Umsatzaufzeichnungen für erhebliche Zeiträume und nicht unerhebliche Änderungen der Besteuerungsgrundlagen festgestellt hat, und deshalb auch im erweiterten Prüfungszeitraum mit entsprechenden Änderungen zu rechnen ist. 2. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für die weiteren Veranlagungszeiträume bereits von sich aus eine Zuschätzung zu seinem Gewinnermittlungsergebnis vorgenommen hat. Ob aber die Höhe der vorgenommenen Zuschätzung ausreichend ist, kann erst aufgrund der Ergebnisse der Prüfung festgestellt werden.

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 193 Abs. 1; AO § 194; BpO § 4 Abs. 3;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller (ASt.) betreibt seit rund 30 Jahren das Ristorante X, zunächst als Einzelunternehmer, seit 01.05.2006 in Form einer atypisch stillen Gesellschaft mit seinem Sohn. Der Betrieb ist als Kleinbetrieb klassifiziert. Die zuletzt durchgeführte Außenprüfung erstreckte sich auf die Jahre 1999 - 2001.