Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Auswärtige Kammern Pirmasens, vom 15.12.2020,
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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