Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 02.10.2015, VR 240761,
aufgehoben.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 5.000,00 festgesetzt.
I.
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