BFH, Beschluß vom 24.08.2000 - Aktenzeichen VIII S 2/00
DRsp Nr. 2001/8913
Zulässigkeit der AdV
1. Ein im Zeitpunkt der Antragstellung unzulässiger AdV-Antrag wird nicht nachträglich dadurch zulässig, dass das FA im Verlaufe des Verfahrens über die NZB die AdV abgelehnt hat.2. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags müssen im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.