Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 01.03.2017 –
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
A.
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