OLG München - Beschluss vom 31.03.2017
31 Wx 169/17
Normen:
HGB §§ 162 Abs. 2, 12 Abs. 1;

Zulässigkeit der Anmeldung eines im Wege der Gesamtrechtsfolge neu eingetretenen Kommanditisten zum Handelsregister aufgrund einer post- oder transmortalen Vollmacht

OLG München, Beschluss vom 31.03.2017 - Aktenzeichen 31 Wx 169/17

DRsp Nr. 2018/2052

Zulässigkeit der Anmeldung eines im Wege der Gesamtrechtsfolge neu eingetretenen Kommanditisten zum Handelsregister aufgrund einer post- oder transmortalen Vollmacht

1. Eine post- oder transmortale Vollmacht berechtigt grundsätzlich nicht zur Anmeldung des Eintritts eines neuen Kommanditisten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Handelsregister (Anschluss an KG FGPrax 2003, 42).2. Insoweit handelt es sich um eine originäre Anmeldepflicht des eintretenden Erben.

Normenkette:

HGB §§ 162 Abs. 2, 12 Abs. 1;

rechtskräftig