1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Antragsteller sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger machte im Rahmen seiner nichtselbstständigen Einkünfte Kosten für Fahrten Wohnung (A) - Arbeitsstätte (M) als Werbungskosten geltend. Ferner erklärten die Ehegatten außergewöhnliche Belastungen wegen Unterhaltsleistungen an die Mutter des Antragstellers (verstorben ....02.2006).
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