1. Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung den Antragstellern auferlegt.
2. Der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 20.01.2022 -
3. Der Streitwert wird auf … Mio. € festgestellt.
I.
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