I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war 2005 in Insolvenz geraten. Nachdem das Insolvenzverfahren eingestellt worden war, der Kläger sich aber noch in der Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung befand, hat er einen Gewerbebetrieb eröffnet und einen Umsatzsteuervergütungsanspruch September 2006 in Höhe von rund 6.500 € erworben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat diesen Betrag auf rückständige Einkommensteuer 1995 umgebucht und hierüber den angefochtenen Abrechnungsbescheid erlassen.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat der Kläger Klage erhoben, weil er die vom FA vorgenommene Aufrechnung für unwirksam hält.
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