Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 5. September 2017
aufgehoben.
Die Bestellung von Rechtsanwalt K. wird widerrufen.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin R. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
I.
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