Der Antrag vom 22.02.2016 auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Gerichtskosten zu tragen.
Die Vollziehung der Herausgabeanordnung der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 22.09.2015 - .../14 - wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung ausgesetzt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 142.999,90 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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