Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.02.2017 – 14 K 3554/14 E und der Bescheid des Beklagten vom 09.05.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2014 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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